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Salektor

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32 comments in this topic

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Beta Tester
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Vor 8 Stunden, KamiKatze_Streamer sagte:

in der heutigen zeit würde ich niemals ohne eine Rechtsschutzversicherung mich auf die Straße trauen

Rechtschreibversicherung wäre cool.

  • Bad 2

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2 hours ago, Johnny_Moneto said:

Rechtschreibversicherung wäre cool.

Den Rechtsschreibbeistand hat er ja nun mit Dir. Es gibt hier aber weitaus Bedürftigere, also Ärmel hochgekrempelt...oder einfach ganz sein lassen.

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[_HEL]
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Vor 11 Stunden, Salektor sagte:

Und meistens steht in den AGB ja doch irgendwo eine Klausel wo man nicht aus kann... Aber wer hat sich den schon mal die gaaaaanze AGB durchgelesen?

 

AGB sind nicht das Wort Gottes. Am Ende ist das ein simpler Vertragstext und die Vertragsfreiheit gilt nur im Rahmen des bestehenden Rechts. Anfechtbar sind AGB immer.

 

Hier:

13.3 Verstoßen Sie in einem wesentlichen Umfang gegen diese Nutzungsbedingungen oder die EULA, dann können wir nach unserem billigen Ermessen, je nach Schweregrad des Verstoßes, folgende Maßnahmen ergreifen:

- Ihren Account kurzfristig sperren;

- Ihren Account langfristig sperren, und

- Ihren Account schließen und diese Nutzungsbedingungen kündigen.

Kann der Verstoß behoben werden, erfolgte dieser erstmalig und ist er nicht offenkundiger Natur, dann können wir Ihnen mit einer Frist von vierzehn (14) Kalendertagen vor angedrohter Schließung Ihres Accounts die Möglichkeit einräumen, den Verstoß während dieser Frist zu beheben.

Sperren wir Ihren Account, dann haben Sie während dieser Zeit keinen Zugriff auf Ihren Account und können die Dienste nicht nutzen. Schließen wir Ihren Account und kündigen diese Nutzungsbedingungen, dann haben Sie grundsätzlich keinen Zugriff mehr auf Ihren Account. Des Weiteren können wir Ihnen künftig den Zugang zu oder die Nutzung der Dienste untersagen.

 

Da wird jeder Jurastudent ein halbes Duzend Ansatzpunkte finden.

- Wo ist definiert, was ein "wesentlicher Umfang" ist?

- Wer definiert, welcher Schweregrad vorliegt?

- Das Einräumen der Möglichkeit zur Behebung, beinhaltet ganz zweifelsfrei auch eine Information darüber, worin der Verstoß besteht.

 

Die Wahrscheinlichkeit, dass ein Richter sofort eine detaillierte Offenlegung des Verstoßes und einen glasklaren Nachweis desselben abfragt, dürfte fast unvermeidbar sein. Dann hat WG schon gleich ein Problem. Die arg schwammigen AGB helfen dabei auch nicht.

 

 

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Wie immer in solchen fällen , kann nur WG selber helfen bzw. aufklären.   Hier im Forum gibt es nur warme Worte , Mitleid oder Rechtschreibtipps.

  • Cool 2
  • Funny 1

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[A-MD]
Moderator, Players, WoWs Wiki Team, Freibeuter
6,894 posts
18,437 battles

Da wir mittlerweile offensichtlich bei Rechtschreib-Empfehlungen angekommen sind und das ursprüngliche Problem ohnehin nur vom Kundendienst beantwortet werden kann mache ich an dieser Stelle Mal zu.

 

Closed

  • Cool 3
  • Bad 1

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Guest
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