Aus gegebenem Anlass wollte ich kurz meinen Exkurs Wahrscheinlichkeit fortsetzen. Bald werden die Weihnachtscontainer zum Kauf angeboten. Diese sind ein käufliches Glücksspiel, bei dem man mit bestimmten Wahrscheinlichkeiten wertvolle Premiumschiffe gewinnen kann. Deren Bepreisung zu besprechen ist, aus meiner Sicht, Hulkas Steckenpferd und ich will ihm da keinesfalls vorgreifen. Da aber mit den Dropchancen nun der Wert der Container genauer bewertet werden kann als früher, wollte ich hier ergänzend zuliefern.   Teil 2: Dropchancen   Sind die angegebenen Werte zuverlässig?   Wargaming ist (noch) nicht gesetzlich verpflichtet, Wahrscheinlichkeiten für sogenannte Lootboxen zu veröffentlichen. Die nun erfolgte Veröffentlichung ist freiwillig. Allerdings darf ein Anbieter von Lootboxen keine irreführenden Angaben über die wertbildenden Merkmale seines Produktes machen. Dies wäre ungesetzlich. Die angegebenen Dropchancen müssen also wahrheitsgemäß angegeben werden und dem verkehrsüblichen Verständnis der Angaben erfolgen.   Was bedeutet "verkehrsüblich"? Wir als Verbraucher gehen von einer sogenannten Gleichverteilung aus. Sollte innerhalb einer Gattung (z.B. Premium-Schiffe) ein Ergebnis häufiger auftreten als ein anderes, so würde dies unserem verkehrsüblichen Verständnis widersprechen, müsste also ausdrücklich genannt werden. Dies ist bislang so auch passiert. So ist beispielsweise das T6-Schiff Graf Spee in der Kategorie "seltene und T10-Schiffe". Es ist für den Laien also davon auszugehen, dass Graf Spee mit der gleichen Wahrscheinlichkeit gezogen werden kann wie die ebenfalls in dieser Kategorie enthaltene Missouri oder auch Marceau.   Was sagen die Wahrscheinlichkeiten für das Eintreten eines bestimmten Ereignisses aus?   Die angegebenen Wahrscheinlichkeiten sind als sogenannte unbedingte Wahrscheinlichkeiten zu verstehen. Sie treten also unabhängig von weiteren Bedingungen immer unter gleichwertigen Umständen ein. Man könnte an dieser Stelle eine lange akademische Diskussion über computerbasierte Zufallszahlen anstellen und sich eindringlich der Frage widmen, ob solche Zufallszahlen-Generatoren (RNG) völlig zufällig sind oder doch noch einen Rest Systematik enthalten. Die kurze Antwort: Computergesteuerte RNGs enthalten häufig eine Restsystematik. Für den praktischen Gebrauch ist diese jedoch unerheblich. Wichtig ist, dass der von Wargaming gebrauchte RNG für den Verbraucher mindestens die angegebene Wahrscheinlichkeit garantieren muss. Davon wollen wir hier ausgehen, da uns keine gegenteiligen Erkenntnisse vorliegen, dies ungesetzlich und, bei gegenwärtigem Stand der Dinge, nicht zu erwarten ist.   Das heißt praktisch: Es macht keinen Unterschied, ob ihr beim Kauf auf einem Bein steht, kosmische Energiefelder optimiert oder einen Container zu einer bestimmten Tages- oder Nachtzeit erwerbt. Theoretisch könnten kleinste Zustandsänderungen eines Computerprozessors Einfluss auf das Ergebnis haben. Aber wer kann schon seinen Kauf auf ein Milliardstel einer Sekunde abstimmen und darüber hinaus vorhersagen, welcher Zustand nun welches Ergebnis liefert? Es gibt weder eine Möglichkeit, einen für sich günstigen Gewinn vorherzusagen, noch gibt es irgendwelche Indikatoren, die einen günstigen Zustand anzeigen würden. Wenn also jemand den Kauf eines Containers beabsichtigt, soll er sich nicht verrückt machen. Ihr könnt gerne beten, Daumen drücken und euch mit Hasenpfoten einreiben, wenn es euch seelisch gut tut. Am Ergebnis ändert das nichts.   Wir können die Wahrscheinlichkeiten also nicht beeinflussen und Wargaming hat sich rechtlich verbindlich festgelegt. Da wir an diesen wertbildenden Wahrscheinlichkeiten nicht rütteln können, müssen wir sie als gegeben hinnehmen und können in Teil 3 (demnächst) etwas ausführlicher zur Bewertung schreiten.
    • Funny
    • Cool
    8