"Ein Esel wird kein Pferd, nur weil ihn der Verkäufer ein Pferd nennt." So drückte es ein Richter eines Oberlandesgerichtes aus, als er darüber zu urteilen hatte, ob ein Computerspiele - Hersteller das Spiel oder, wie der Hersteller meinte, nur eine Lizenz für das Spiel verkaufte. Das Urteil lautete: Der Endverbraucher kauft das Spiel und keine Lizenz, auch wenn Entwickler, wie Wargaming, ihren Kunden ständig was Anderes erzählen! Klar, es wird umständlich, gegen Wargaming zu klagen, doch lohnen würde es sich für Spielerinnen und Spieler, die hier hunderte von Euros investiert haben, und sich jetzt getäuscht fühlen, auf jeden Fall. Eine Sammelklage hilft, um die juristischen Hürden zu überwinden und die AGB's von Wargaming helfen da auch nicht uneingeschränkt, denn sie sind kein Gesetz! Auch wenn man sie zunächst bei Teilnahme am Spiel akzeptiert hat, heißt das noch lange nicht, daß diese auch in allen Punkten WIRKSAM sind, denn es gibt hunderte von Beispielen, in denen Gerichte die AGB's eines Betriebes teilweise oder sogar komplett wegen Sittenwidrigkeit oder Ähnlichem kassiert haben. Auch die salvatorische Klausel hilft nicht mehr, wenn 50 % oder mehr der AGB's eines Unternehmens unwirksam sind. Dann greift in der Regel das BGB im Umgang zwischen Unternehmen und Kunden. Wer hier also der Meinung ist, daß Wargaming in allen Punkten "Hausrecht" hat und mit den Kunden machen kann, was das Unternehmen will, der irrt gewaltig. Das funktioniert nur so lange, wie es sich die Mehrheit der Spielerinnen und Spieler gefallen läßt. Wer dann noch meint, daß man sich als Kunde grundsätzlich anzupassen hat, der irrt ebenfalls. Schließlich ist ein Unternehmen mehr auf die Kunden angewiesen, als umgekehrt. Daher hat sich das Unternehmen auch nach der Mehrheit der Kundenwünsche zu orientieren und nicht umgekehrt. Das beste Produkt taugt nichts, wenn es nicht Kunden gibt, die es auch kaufen wollen. Waschbretter z. B. kann man in der besten Qualität fertigen und doch wird man heute in Deutschland kaum noch eines verkaufen, da die Nachfrage fehlt! Der Kunde verliert im schlimmsten Falle Geld, die Unternehmer aber, die Insolvenz anmelden müssen, verlieren im schlimmsten Falle ihre gesamte Existenz. Hochmut kommt bekanntlich vor dem Fall und von daher sollte man eine solche geballte Macht der Unzufriedenheit nicht einfach als anpassungsunfähig branntmarken, sondern ernst nehmen!