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Flottensachverstaendiger

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Everything posted by Flottensachverstaendiger

  1. Flottensachverstaendiger

    Mahan

    Ok, das ist schon krass
  2. Flottensachverstaendiger

    Mahan

    What ? Und dabei find ich die Benson jetzt schon ziemlich übel. Was macht die Fletcher denn besser ? Hab da eigentlich bei den Modifikationen nur wenig gesehen, was sich ändert. Oder ist die Stufe IX Verbesserung so stark ?
  3. Flottensachverstaendiger

    High Tier Rentabler machen

    Es geht wohl auch vor allem darum, dass WG auch an Premiumzeit verdient und das finde ich auch in Ordnung. Ansonsten muss man eben mehr, oder herausragend spielen. Ich werde mir wohl ein Tier IX gönnen, und das reicht auch für mich, der nicht regelmäßig Premium spielt. Dazu kommt noch, dass ich das High Tier spielerisch überhaupt nicht mag, aber das ist eine persönliche Ansicht.
  4. Flottensachverstaendiger

    Mahan

    Wer einmal die Benson (geiles Gerät !) hat, braucht die Mahan nicht mehr. Ich dachte auch, ich könnte sie nochmal gebrauchen, und habe sie noch im Hafen stehen. Aber ich glaube nicht, dass ich sie nochmal fahren werde.
  5. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Nach wohl vorzugswürdiger Ansicht von Flottensachverständiger, gibt es keinen vernünftigen Grund. (a.A. TValok, der sich unteranderem auf eine Rechtsberatung von WG beruft; das Rechtsgutachten würde ich im übrigen wirklich sehr gerne mal lesen)
  6. Flottensachverstaendiger

    Unternehmt endlich mal was gegen die AFK Spieler

    Ja, das kann passieren. Leute kommen unverschuldet nicht ins Spiel. Hierbei fände ich es gut, wenn das machbar ist, dass auch anzuzeigen, dass der Spieler wegen eines Clientproblems verspätet oder gar nicht reinkommt.
  7. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    § 5 HGB, wie konnte ich das vergessen Dann hoffe ich mal, dass der Weihnachtsmann seine KG eingetragen hat. Ich weiß noch, dass das mit der Gewinnerzielungsabsicht auch nicht ganz unstreitig ist, die wohl aber noch herrschende Ansicht diese als notwendig erachtet (kann sich auch geändert haben). Dann kämen wir zu dem Problem, dass § 5 HGB nur das "Handels" von "Handelsgewerbe" fingiert, nicht aber das "Gewerbe". Die Vermutung für die Gewinnerzielungsabsicht, die Teil des Tatbestands "Gewerbe" ist, würde wohl widerlegt werden können, da er alles verschenkt, also Waren unentgeltlich am Markt anbietet. (Bei privatwirtschaftlichen Unternehmen wird die Gewinnerzielungsabsicht vermutet (Beweislastumkehr), bei öffentlich-rechtlichen Betrieben ist sie zu beweisen, sprich positiv festzustellen). Kein Gewerbe, daher keine Handelsgesellschaft. Dann unter Umständen der Rechtsschein einer Handelsgesellschaft aus dem Handelsregister. Ansonsten Haftung nach normalen GbR Gesellschaftsrecht, die keinen Handelszweck verfolgt. Also mit einer UG würde ich jedenfalls keine Geschäfte machen, wenn ich das da lese. Viel zu riskant, dass es zum Zahlungsausfall kommt. Meine Rede, wer gute Argumente hat, und sie einfach und klar darstellen kann, dem gestehe ich auch gerne ein, dass er Recht hatte, und ich Unrecht.
  8. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Fiel mir gerade auch auf. Er hat ja gar keine Gewinnerzielungsabsicht, weshalb er wahrscheinlich auch kein Handelsgewerbe i.S.v. § 1 HGB betreibt. Daher kann es sein, dass er keine Handelsgesellschaft gründen kann, und es letzlich nur eine einfache Gesellschaft bürgerlichen Rechts darstellt, wo alle voll haften, auch die Elfen und der Eisbär. Dann käme das Problem des Rechtsscheins in Betracht und wir müssten ins Handelsregister schauen....aber das ist ein zu weites Feld Mit UGs kenne ich mich gar nicht aus. Sie soll wohl ne Art, deutsche Limited sein, oder so was in der Art.
  9. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Weil ich versehentlich eine GmbH zum vollhaftenden Gesellschafter der Kommanditgesellschaft gemacht habe. Das wäre klug gewesen, da die maximal notwendige Stammeinlage und damit Haftsumme nur 25.000 € gewesen wäre. Der Weihnachtsmann hat zwar als Komplementär in der KG die Zügel in der Hand, aber haftet eben auch persönlich, unmittelbar, unbeschränkt, und unbeschränkbar für Forderungen gegen die KG, die selbst kein Stammkapital braucht. Ziemlich uncool, ne 1 Mann GmbH als Komplementär hätte die gleichen Effekte erzielt mit geringerem Haftungsrisiko. Und seine Elfen und der Eisbär haften nur mit einer festgelegten Einlage als Kommandantisten, die sind gut abgesichert. Wenn jetzt ein Geschenk einen Schaden auslöst, wird ihm zwar die Privilegierung aus § 524 I BGB retten, sodass jedenfalls in Deutschland die Prozessgefahr nicht so groß ist. Aber was passiert, wenn der Schlitten einen Unfall baut und er gerade als Organ der KG gehandelt hat ? Oder wenn es um die Leistung öffentlicher Abgaben geht ? Also ne GmbH und Co. KG wäre für Santa besser gewesen
  10. Flottensachverstaendiger

    Unternehmt endlich mal was gegen die AFK Spieler

    Ist das momentan ein Massenphänomen ? Ich habe das nur ganz selten. Allerdings ist es in der Tat sehr schlimm, wenn der CV afk ist. Auch Zerstörer tut weh, wenn es nur wenige gibt. Ich glaube die Auswüchse sind einfach noch nicht groß genug, als dass eine Operation notwendig wäre.
  11. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Weihnachtsmann GmbH und Co KG ! Sogar der Weihnachtsmann versucht eine Haftung zu begrenzen. Gründet ne Kommanditgesellschaft und der voll haftende Komplementär ist lustigerweise eine Gesellschaft mit Beschränkter Haftung. Aber irgendwie auch verständlich. Wenn sich auch nur ein Kind am Spielzeug verletzt, kommt ein Prozess auf den Weihnachtsmann zu, da hat er bald nichts mehr zu verschenken Der Weihnachtsmann haftet tatsächlich selbst mit seinem gesamten Vermögen als Komplementär, ist nur ne KG ohne GmbH. Was ein Honk Im übrigen kommt es nicht darauf an, was jemand behauptet, sondern wie er es begründet. Denn dann kann man bei Interesse die Behauptung nachprüfen. Weiterhin finde ich, dass es nicht verkehrt ist, zumindest das Gefühl beim Umgang mit bestimmten Sachverhalten der User zu verbessern. Es gibt nichts über ein gutes Judiz. Auch so verhindert man, dass sich falsche Vorstellungen verfestigen.
  12. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Der BGH ist die letzte fachgerichtliche Instanz der ordentlichen Gerichtsbarkeit. Das Polizeirecht ist aber besonderes Verwaltungsrecht und gehört in den Rechtszug der außerordentlichen Gerichtsbarkeit, daher ist letzte fachgerichtliche Instanz das BverwG. Guck mal beispielsweise in den § 13 oder 130 GVG, dort wird die Unterscheidung unteranderem vorgenommen. Dann zeig mir die Stellen die in deinen Augen interessant sind. Das eigentliche Urteil ist nicht so lang und der Link ist oben zu finden. Du wirst aber wohl nicht viel anderes finden, schätze ich. Alleine der Titel oder auch Leitsatz des Urteils wird wohl kaum Nebensächlichkeiten zum Ausdruck bringen und den Tenor unterschlagen: Im übrigen ist alles gesagt und ja, WG hat sich entschieden, auch wenn es aus meiner Sicht unnötig ist, aber seis drum . Es ist aber zudem auch interessant für Modersteller und Nutzer, dass sie ohne Probleme ihrem Hobby nachgehen können. (Aber haften möchte ich für diese Aussage natürlich nicht, denn vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand)
  13. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Der BGH hat dazu sicherlich nichts gesagt, außer in Fragen des Ordnungswidrigkeitsrechts und des Strafrechts, denn es geht hierbei um Polizeirecht und das gehört zum Verwaltungsrecht, sprich wenn überhaupt, dann hat das Bundesverwaltungsgericht sich dazu geäußert. Als Jurist lernt man übrigens keine Gesetze auswendig, man lernt sie zu lesen. Ich kann also relativ leicht Gesetze anderer Länder interpretieren, vor allem da sie sich im Polizeirecht kaum unterscheiden. Ich habe mal ein Urteil rausgekramt, was aus Rheinland-Pfalz stammt vom OLG Koblenz aus dem Jahr 2010. Dort geht es um die Frage, ob das Hissen der kaiserlichen Reichskriegsflagge eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OwiG darstellt. Das ist nicht genau unser Problem, aber es enthält die maßgeblichen Gedanken. Zu erwähnen ist Folgendes. In Rheinlandpfalz ( und offenbar nur dort) gibt es einen Erlass des Innenministeriums aus dem Jahr 1998, der sagt, das Zeigen der kaiserliche RKF in der Öffentlichkeit zu unterbinden ist und die Flagge sicherzustellen ist. Aber hier geht es nur um "fühlbare" Wirkungen in der Öffentlichkeit. Quasi als eine Art Meiungsäußerung, die weithin sichtbar ist. Das ist natürlich von der Wirkung nicht vergleichbar mit einem Computerbildschirm zuhause. http://www3.mjv.rlp.de/rechtspr/DisplayUrteil_neu.asp?rowguid={3B01AAD7-3135-4A21-B216-8A5281A2396B} Im übrigen gilt das, was ich oben bereits habe anklingen lassen:
  14. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Also für alle Interessierten fasse ich die, in meinen Augen klare Rechtslage (natürlich wie immer ohne Gewähr) mal zusammen: - Die Darstellung der kaiserlichen Reichskriegsflagge ansich erfüllt werder einen Straftatbestand, noch stellt sie eine Ordnungswidrigkeit dar. - Sie kann daher ansich keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit begründen Zur Erinnerung ÖfS umfasst insbesondere : Grundrechte Dritter (keine betroffen), Unversehrtheit der Rechtsordnung (keine Strafgesetze etc. verletzt) - Für eine Inanspruchnahme als mittelbarer Störer muss die Flagge praktisch "volksverhetzend aufbereitet werden", sodass typischerweise die Folge wäre, dass andere auf dieses Material zurückgreifen, und eine entsprechende Straftat begehen. Das wird bei wows wohl nie passieren. Eine Fahne am Mast ohne weiteres Tamm Tamm ist zu wenig. - Mit anderen Umständen zusammen kann die Flagge selbst sichergestellt werden. Das ist aber praktisch nur bei Aufzügen denkbar, da dort im Rahmen des Aufzugs selbst rechtsextremistische Umstände hinzutreten und die Flagge selber dann nur ein Bestandteil ist. Besteht dann der Eindruck, dass gerade diese Fahne eine Eskalation schürt, liegt eine Gefahr vor, und eine Sicherstellung wäre zulässig.
  15. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Ich habe ebenfalls Rechtswissenschaften studiert, entsprechend in meiner Fachliteratur nachgeschlagen, und komme im Rahmen der Subsumtion der Tatbestandsmerkmale der Störerhaftung nicht mal ansatzweise zu einer Störerhaftung. Daher komme ich nicht einmal so weit, dass ich die Rechtsfolge der Maßnahme bewerten kann, da sie nach meiner Auslegung in dieser Konstellation rechtswidrig sein wird, die Verfügung ansich also keinen Bestand haben kann. Ich habe das Beschreiben der Rechtsfolge nur getan, um dir zu zeigen, dass selbst wenn man das Recht in meinen Augen beugt, man am Ende keine einschneidenen Maßnahmen zu befürchten hat. Sollte sich folglich nicht in den letzten 3 Jahren oder so, die polizeiliche Störerhaftung gravierend verändert haben, sehe ich einfach überhaupt keine Anhaltspunkte, dass eine solche Maßnahme rechtmäßig sein könnte. Die Realität ist, dass dieser Bereich Teil meiner Profession ist, und offenbar nicht Bestandteil der deinen. Man erkennt nämlich sofort an der Argumentation und der Struktur, ob jemand in diesem Bereich ausgebildet ist oder arbeitet, oder nur Pressemitteilungen von Gerichtsurteilen und Zeitungsartikel liest, und der Meinung ist, man habe alles verstanden. Ich muss mir daher nicht von einem Laien sagen lassen, dass das was ich im Rahmen meiner Ausbildung gelernt habe "lächerlicher Unsinn" sei. Das ist es nämlich nicht.
  16. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Jopp, hast du gesagt, aber soweit kommt es nicht, da ich hypothetisch davon ausgegangen bin, die Maßnahme wäre rechtmäßig, was ich mir jedenfalls bei aller Anstrengung zur Rechtsbeugung nicht vorstellen kann. Es sollte nur zeigen, dass sogar die Rechtsfolge keine gravierenden Konsequenzen hätten.
  17. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Ich würde auch gerne mal ein wenig Kasuistik dazu sehen. Generalklauseln, die auf die "öffentliche Ordnung" verweisen sind zu wenig für eine derart harte Argumentation, die du hier führst. Ich bezweifle im übrigen stark, dass die kaiserliche Reichskriegsflagge ansich als solche in den Gerichtsfällen den Ausschlag gab, sondern die äußeren Umstände der Benutzung dazu geführt haben, dass man hier eine Beschlagnahme als rechtmäßig gesehen hat. Es macht gefahrenabwehrrechtlich schon einen Unterschied, wann etwas wie eingesetzt wird. Was wäre im übrigen die Folge, wenn WG tatsächlich hypothetisch in Anspruch genommen würde. Es würde eine Verfügung ergehen, die Reichskriegsflagge umzugestalten (denn nur das ist dann wohl das mildeste Mittel), sie würden die Umgestaltung vornehmen, in den nächsten Patch packen, und die "Störung" wäre beseitigt. Gleiches würde für alle gelten, die diese Fahne als Modifikation rausbringen. Also alles halb so wild. Kein Knast, Zuchthaus oder Geldstrafen. Ohne die "blanke Theorie" kann man keine Praxis betreiben. Wenn du dir nicht die Praxis anschaust, aber die Theorie nicht kennst, dann funktioniert das nämlich gar nicht. Im übrigen ist das keine "blanke Theorie", sondern es wird praktisch auch so gemacht.
  18. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Im übrigen, ja es ist OT, und ich habe sehr viel technisches geschrieben, wofür ich mich auch entschuldige, da die meisten wohl nur Bahnhof verstehen. Aber es ist aus meiner Sicht gefährlich, solche Statements wie von TValok so einfach hier stehen zu lassen. So werden hartnäckige Irrtümer geboren, die man später nicht mehr bekämpfen kann. Insofern handelt es sich bei dieser Maßnahme um die Abwehr einer konkreten, aber auch abstrakten Gefahr
  19. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Abgeschlossenes juristisches Staatsexamen, und was ist mit dir ? Ich habe viel gelesen, und vieles von dir ist,...Unsinn. Ich könnte ganze Seiten damit füllen, was mich an deiner Argumentation inhaltlich stört. Aber ich fasse mich kürzer und erkläre dir nochmal die Figur des Zweckveranlassers Die Figur des Zweckveranlassers dient dazu solche Situationen aufzulösen, wo eine eigentlich unter Umständen sogar rechtmäßige Handlung "einfacher" zur Beseitigung einer (rechtswidrigen) Gefahr führt, die aber von etwas anderem ausgeht. Der Ursprung des Falles war damals, wo ein Dessousverkäufer entsprechende Dinge ins Schaufenster gestellt hatte, und darauf sich eine Menschenmenge bildete, die eine Gefahr darstellte. Da anzunehmen war, dass immer neue Menschen herbeiströmen würden, wurde die Figur des Zweckveranlassers erfunden. Daher ist es auch keine Kausalitätsfrage, denn der Dessousverkäufer war zweifelsfrei kausal. Es ist eine Modifikation der Theorie der unmittelbaren Verursachung, die die Frage beantworten soll, wer polizeilich verantwortlich ist, wenn mehrere Personen kausal für eine Gefahr sind. Diese Modifikation des mittelbaren Störers, oder auch der Zweckveranlasser, gilt aber nur für Handlungen, die typischerweise zu solchen Gefahren führen. (dazu Dietlein/Burgi/Hellerman ÖFR Nrw 3. Auflage, § Rn. 80) So wäre zum Beispiel die typische Folge eines Kaufes eines Rasenmähers, dass man damit einen Rasen mäht. Nicht typisch wäre der Verkauf von Küchenmessern, dass jemand damit einen anderen ersticht . Der Verkauf eines Küchenmessers führt nicht typischerweise zum Ergebnis, dass einer jemanden damit ersticht. Bei einem Kampfmesser ist das schon anders. Auf den Fall übertragen ist es typischerweise nicht die Folge der Darstellung der kaiserlichen Marine Kriegsflagge in einem PC Spiel, dass man damit rechtsradikale Propaganda im Sinne des StGB betreibt. Vorallem dann nicht, wenn die Flagge einfach nur im Spiel an einem Schiffsmast wedelt und keine Art von Inszenierung erkennbar ist (Küchenmesser vs. Kampfmesser) Wer hier eine mittelbare Störung bejaht, hat die Figur des Zweckveranlassers nicht verstanden. Du schreibst viel Unsinn gepaart mit pampigen unsachlichen Kommentaren, daher greife ich mal das hier exemplarisch heraus. Der Zweckveranlasser ist ein Störer im Sinne des Polizeirechts. Er ist ein sog. "mittelbarer Störer". Er ist gerade KEIN Nichtstörer. Der Nichtstörer kann unter Umständen nämlich auch kausal sein, oder ist die Mutter des Störers nicht am Ende durch die Geburt nicht auch kausal ? Kausal ist nach der Äquivalenztheorie das Ereignis, was nicht hinweggedacht werden kann, ohne, dass der konkrete Erfolg entfiele. Wäre der Störer nicht geboren worden, hätte er keine Gefahr verursacht. Die Theorie der unmittelbaren Verursachung und die sie modifizierende Theorie des Zweckveranlassers vermag hier den Nichtstörer vom möglichen Störer abzugrenzen. Dabei ist natürlich auch zu erwähnen, dass die Geburt ansich auch nicht typischerweise die Folge hat, dass jemand Störer wird, sprich der Vorgang nicht typischerweise eine Gefahrrealisierung in Gang setzt. Details sind hierbei durchaus nicht umunstritten, aber das dürfte wohl zuviel des Guten sein. Du wirfst wild alles durcheinander und hast offenbar keinen blassen Schimmer, wie das System aufgebaut ist. Tust so, als könntest du mitreden, aber ich glaube, dass du an dieser Stelle überfordert bist, es aber natürlich nicht zugeben kannst (Gesicht wahren und so..). Denn von dem Zweckveranlasser geht eigentlich keine Gefahr im polizeirechtlichen Sinne aus, er führt nur eine typischerweise zu einer Gefahr führende Handlung aus. Die Gefahr ansich stammt eigentlich von anderen Personen. Aber deine Argumentation geht ja in die Richtung, die Darstellung der Fahne würde ständig für eine Bedrohung sorgen, die stets ausbrechen kann und müsse daher selbst als "echte" Gefahr bekämpft werden. Dann wäre WG aber selbst unmittelbarer Handlungsstörer, oder Zustandsstörer und wir bräuchten die Figur des Zweckveranlassers, also des mittelbaren Störers gar nicht. Ich wohne nicht in Rheinland-Pfalz, wieso sollte ich mich auch mit deren Vorschriften beschäftigen ? Seltsam ist allerdings, dass man §§ nicht benennt. § 9 WAS ?
  20. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Daher ist die Sache keineswegs eindeutig und klar, wie du dir das vielleicht wünschst. Es ist sogar vielmehr eher so, dass eher die Nichtstörer Eigenschaft aus meiner Sicht kaum in Zweifel zu ziehen ist. Spätestens bei der Verhältnismäßigkeit der Störerauswahl, wird eine Maßnahme dann rechtswidrig. Das war jetzt viel Holz, aber es ist zu Teil einfach unfassbar, wie sich manche hier als Fachleute hinstellen, mit vielen technischen Begriffen umsich werfen, und am Ende offenbar nicht wissen, was sie eigentlich schreiben. Begriffe wie: "(konkrete) Gefahr", "Verhältnismäßigkeit" , "öffentliche Sicherheit oder Ordnung" und auch der "Zweckveranlasser", das sind termini technici, und da reicht die google Lektüre zum Teil eben nicht aus, um sie zu verstehen oder gar sachgerecht anzuwenden. Wenn aber schon einer von Ordnungswidrigkeitsgesetzen der Länder faselt, dann sagt das schon einiges über das Hintergrundwissen aus.
  21. Flottensachverstaendiger

    Falsche Flaggen an deutschen Schiffen

    Die Figur des Zweckveranlassers würde ich nicht einfach so in den Raum schmeißen. Alleine ihre Existenz wird in der rechtswissenschaftlichen Literatur bestritten. Und auch die Voraussetzungen sind umstritten. Nehmen wir mal an, dass es sie gibt, dann wäre nach herrschender Ansicht dennoch die Voraussetzungen nicht erfüllt. Denn die Störung muss entweder subjektiv bezweckt, oder objektiv typischerweise das Veranlasserverhaltung zwangsläufig eine Störung zur Folge haben. Beides ist ganz offensichtlich nicht der Fall. Es ist weder subjektiv gewollt, noch zwangsläufig die Folge. Oder ist es auch zwangsläufig die Folge, dass Leute an einem Autounfall sterben ? Ist dann der Autohersteller ein Störer ? Eher nein. Und das Ergebnis ist auch richtig, um Willkürhandlungen zu unterbinden. Denn es darf nicht soweit gehen, dass jeder Nichtstörer plötzlich als echter Störer in Verantwortung gezogen wird. Klingt für mich eher nach gefährlichem Halbwissen, was ich hier so gehört habe. Daher Meiner Ansicht nach unvertretbar.
  22. Flottensachverstaendiger

    Colorado

    Warum das denn ? Warst aber fix durch AA Build auf der NC, hmmm. Das könnte etwas zuviel des Guten sein ^^
  23. Flottensachverstaendiger

    Jahrestag von WoWs.. 17-20.09.

    Gibt es dafür echt ne Erinnerungsflagge ? Naja, sieht kacke aus, will ich nicht Aber die Signale find ich gut.
  24. Flottensachverstaendiger

    Die 5. Saison der gewerteten Gefechte steht bevor!

    Ich glaub irgendwie schon, dass es den Bismarckspielern Spaß machen würde.
  25. Flottensachverstaendiger

    Colorado

    Ich werde einfach mal abwarten, wie sich dein Schiff noch so entwickelt, oder ich teste mal, wie es sich mit Premiumsverbrauchsgütern fährt.
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